Leistungsschutzrecht: Mein vollstes Unverständnis

Im Moment tobt ja vor allem in der „Netzgemeinde“ eine inten­si­ve Diskussion um das vom schwarz-gelben Koalitionsausschuss unter mas­si­ver Einflussnahme von Lobbyisten ein­ge­stiel­te soge­nann­te Leistungsschutzrecht (PDF-Link) für Verlage.

Aus mei­ner Sicht ist die Sache ganz ein­fach: Das ange­dach­te Leistungsschutzrecht ist kom­plet­ter Unsinn. Ich bin selbst Online-Journalist; mein Gehalt finan­ziert sich im Wesentlichen durch Anzeigen und gespon­ser­te (= ver­kauf­te) Inhalte auf unse­rer Webseite. Je mehr Menschen die­se Webseite besu­chen („Visits“) und dort Inhalte ankli­cken („Page Impressions“), des­to bes­ser für mei­ne Firma und für mich.

Aggregatoren wie Google News – des­sen tat­säch­li­che Bedeutung als direk­te Informationsquelle mei­ner Ansicht nach erheb­lich über­schätzt bezie­hungs­wei­se über­trie­ben dar­ge­stellt wird – brin­gen Verlags-Webseiten wenn über­haupt mehr Besucher und Seitenaufrufe und ganz bestimmt nicht weni­ger. Primär über Links, die in Suchergebnissen auftauchen.

Google betreibt den News-Service für alle Beteiligten kos­ten­los. Dafür soll­ten wir dank­bar sein und nicht absur­der­wei­se Geld verlangen.

Verlage und Medienhäuser wer­den nach der viel­fach schmerz­haf­ten Digitalisierung nur über­le­ben, wenn sie nach­hal­tig jour­na­lis­ti­sche Inhalte pro­du­zie­ren, die Nutzer lesen möch­ten. Und je stär­ker sich die Mediennutzung in Richtung digi­tal ver­la­gert, des­to wich­ti­ger wird es, dass man die­se Inhalte auf­fin­den kann. Denn sein Paket inter­es­san­ter Inhalte stellt sich der Nutzer künf­tig selbst zusam­men, so viel steht fest.

Ein Kommentar

tauss 12. März 2012 Antworten

Wichtiger Aspekt in der Diskussion zum Leistungsschutzrecht! 

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