Leistungsschutzrecht: Mein vollstes Unverständnis

Im Moment tobt ja vor allem in der „Netz­ge­mein­de“ eine inten­si­ve Dis­kus­si­on um das vom schwarz-gel­ben Koali­ti­ons­aus­schuss unter mas­si­ver Ein­fluss­nah­me von Lob­by­is­ten ein­ge­stiel­te soge­nann­te Leis­tungs­schutz­recht (PDF-Link) für Verlage.

Aus mei­ner Sicht ist die Sache ganz ein­fach: Das ange­dach­te Leis­tungs­schutz­recht ist kom­plet­ter Unsinn. Ich bin selbst Online-Jour­na­list; mein Gehalt finan­ziert sich im Wesent­li­chen durch Anzei­gen und gespon­ser­te (= ver­kauf­te) Inhal­te auf unse­rer Web­sei­te. Je mehr Men­schen die­se Web­sei­te besu­chen („Visits“) und dort Inhal­te ankli­cken („Page Impres­si­ons“), des­to bes­ser für mei­ne Fir­ma und für mich.

Aggre­ga­to­ren wie Goog­le News – des­sen tat­säch­li­che Bedeu­tung als direk­te Infor­ma­ti­ons­quel­le mei­ner Ansicht nach erheb­lich über­schätzt bezie­hungs­wei­se über­trie­ben dar­ge­stellt wird – brin­gen Ver­lags-Web­sei­ten wenn über­haupt mehr Besu­cher und Sei­ten­auf­ru­fe und ganz bestimmt nicht weni­ger. Pri­mär über Links, die in Such­ergeb­nis­sen auftauchen.

Goog­le betreibt den News-Ser­vice für alle Betei­lig­ten kos­ten­los. Dafür soll­ten wir dank­bar sein und nicht absur­der­wei­se Geld verlangen.

Ver­la­ge und Medi­en­häu­ser wer­den nach der viel­fach schmerz­haf­ten Digi­ta­li­sie­rung nur über­le­ben, wenn sie nach­hal­tig jour­na­lis­ti­sche Inhal­te pro­du­zie­ren, die Nut­zer lesen möch­ten. Und je stär­ker sich die Medi­en­nut­zung in Rich­tung digi­tal ver­la­gert, des­to wich­ti­ger wird es, dass man die­se Inhal­te auf­fin­den kann. Denn sein Paket inter­es­san­ter Inhal­te stellt sich der Nut­zer künf­tig selbst zusam­men, so viel steht fest.

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