Absurder Stellungskrieg gegen Google Bücher

So so. Was lese ich da eben beim „buch­re­port“?

C.H. Beck bringt sich gegen den Internetkonzern Google in Stellung: Der Verlag plant eine Musterklage gegen die unge­neh­mig­te Nutzung klei­ner Textschnipsel aus urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Büchern („Snippets“) in Googles Buchsuche. Eine Abmahnung des Internetkonzerns, die Voraussetzung für ein Gerichtsverfahren ist, steht nach den Worten von Beck-Justiziar und Lektoratsleiter Bernhard von Becker kurz bevor.

Und das auch noch mit Rückendeckung vom Börsenverein des deut­schen Buchhandels? Vielleicht soll­ten Herr von Becker und sons­ti­ge Bedenkenträger bes­ser mal ein biss­chen goo­geln. Dann wür­den sie näm­lich ganz schnell das hier finden:

Wenn Sie möch­ten, ent­fer­nen wir Ihr Buch jeder­zeit aus unse­ren Suchergebnissen. In glei­chem Maße bie­ten wir die Entfernung von Websites aus unse­ren Suchergebnissen an.

Wenn C.H. Beck oder sonst ein Verlag also kei­ne Schnipsel möch­te bei Google Bücher: Einfach bescheid­sa­gen bei Google. Dann gib­t’s aber auch kei­nen Traffic mehr von Google auf die Bücher, gell? Und das wür­de ICH mir zwei­mal überlegen.

2 Kommentare

Matthias 13. April 2010 Antworten

Eigentlich reicht dafür ein Eintrag in die robots.txt und in die Metatags der Seiten. Wer die­se Dinge nicht macht, soll­te des­halb für solch unbe­rech­tig­te Klagen bestraft werden.

Thomas 13. April 2010 Antworten

Lieber Matthias, das ist ein Irrtum. Wenn Google Bücher aus Bibliotheken scannt (das pas­siert off­line), hel­fen da kei­ne robots.txt und auch kei­ne Meta-Tags.

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