So so. Was lese ich da eben beim „buchreport“?
C.H. Beck bringt sich gegen den Internetkonzern Google in Stellung: Der Verlag plant eine Musterklage gegen die ungenehmigte Nutzung kleiner Textschnipsel aus urheberrechtlich geschützten Büchern („Snippets“) in Googles Buchsuche. Eine Abmahnung des Internetkonzerns, die Voraussetzung für ein Gerichtsverfahren ist, steht nach den Worten von Beck-Justiziar und Lektoratsleiter Bernhard von Becker kurz bevor.
Und das auch noch mit Rückendeckung vom Börsenverein des deutschen Buchhandels? Vielleicht sollten Herr von Becker und sonstige Bedenkenträger besser mal ein bisschen googeln. Dann würden sie nämlich ganz schnell das hier finden:
Wenn Sie möchten, entfernen wir Ihr Buch jederzeit aus unseren Suchergebnissen. In gleichem Maße bieten wir die Entfernung von Websites aus unseren Suchergebnissen an.
Wenn C.H. Beck oder sonst ein Verlag also keine Schnipsel möchte bei Google Bücher: Einfach bescheidsagen bei Google. Dann gibt’s aber auch keinen Traffic mehr von Google auf die Bücher, gell? Und das würde ICH mir zweimal überlegen.
2 Kommentare
Eigentlich reicht dafür ein Eintrag in die robots.txt und in die Metatags der Seiten. Wer diese Dinge nicht macht, sollte deshalb für solch unberechtigte Klagen bestraft werden.
Lieber Matthias, das ist ein Irrtum. Wenn Google Bücher aus Bibliotheken scannt (das passiert offline), helfen da keine robots.txt und auch keine Meta-Tags.