Absurder Stellungskrieg gegen Google Bücher

So so. Was lese ich da eben beim „buch­re­port“?

C.H. Beck bringt sich gegen den Inter­net­kon­zern Goog­le in Stel­lung: Der Ver­lag plant eine Mus­ter­kla­ge gegen die unge­neh­mig­te Nut­zung klei­ner Text­schnip­sel aus urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Büchern („Snip­pets“) in Goo­gles Buch­su­che. Eine Abmah­nung des Inter­net­kon­zerns, die Vor­aus­set­zung für ein Gerichts­ver­fah­ren ist, steht nach den Wor­ten von Beck-Jus­ti­zi­ar und Lek­to­rats­lei­ter Bern­hard von Becker kurz bevor.

Und das auch noch mit Rücken­de­ckung vom Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels? Viel­leicht soll­ten Herr von Becker und sons­ti­ge Beden­ken­trä­ger bes­ser mal ein biss­chen goo­geln. Dann wür­den sie näm­lich ganz schnell das hier finden:

Wenn Sie möch­ten, ent­fer­nen wir Ihr Buch jeder­zeit aus unse­ren Such­ergeb­nis­sen. In glei­chem Maße bie­ten wir die Ent­fer­nung von Web­sites aus unse­ren Such­ergeb­nis­sen an.

Wenn C.H. Beck oder sonst ein Ver­lag also kei­ne Schnip­sel möch­te bei Goog­le Bücher: Ein­fach bescheid­sa­gen bei Goog­le. Dann gibt’s aber auch kei­nen Traf­fic mehr von Goog­le auf die Bücher, gell? Und das wür­de ICH mir zwei­mal überlegen.

2 Kommentare

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Eigent­lich reicht dafür ein Ein­trag in die robots.txt und in die Meta­tags der Sei­ten. Wer die­se Din­ge nicht macht, soll­te des­halb für solch unbe­rech­tig­te Kla­gen bestraft werden.

Lie­ber Mat­thi­as, das ist ein Irr­tum. Wenn Goog­le Bücher aus Biblio­the­ken scannt (das pas­siert off­line), hel­fen da kei­ne robots.txt und auch kei­ne Meta-Tags.

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