Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts:
„Erforderlich für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens ist stets ein hinreichender Anfangsverdacht. Die Beschwerde der VG Media konnte diesen nicht begründen.“
Die VG Media weist die sachlich unzureichende Darstellung und Bewertung der Antwort des Bundeskartellamts an die VG Media vom 11. August 2014 durch FAZ.net zurück.
Ob die Verleger-Gemeinschaft VG Media in Sachen Leistungsschutzrecht nicht ein verbotenes Kartell sei, das werde das Kartellamt vielleicht auch noch prüfen.
De facto hat das Amt, ob nun gewollt oder nicht, das Leistungsschutzrecht als das enttarnt, was es ist: ein Nicht-Gesetz, ein politisches Placebo, das man irgendwie noch durchgedrückt hat, um die Verlage einigermaßen ruhig zu halten.
Freut mich alles sehr als Unterstützer der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, das ich von Anbeginn an für Unfug gehalten habe.