Die Einführung eines solchen nur für eine bestimmte Veröffentlichungsform (Internet) und nur für eine bestimmte Gruppe von Nutzern (Suchmaschinen und verwandte Dienste) ist systemwidrig, behandelt Urheber gegenüber Presseverlegern ungleich und erzeugt auch im Detail erhebliche Probleme.
Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen (PDF)