Gruschelig

StudiVZ Startseite Screenshot

Das Landgericht Köln hat also die Plagiatsvorwürfe von Facebook gegen StudiVZ abge­wie­sen. In der Pressemitteilung dazu heißt es:

Nach Auffassung der zustän­di­gen Richter liegt trotz nicht zu über­se­hen­der Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der bei­den Internetseiten kei­ne unlau­te­re Nachahmung vor. Es feh­le an der hier­für erfor­der­li­chen Herkunftstäuschung. Diese kom­me des­we­gen nicht in Betracht, weil zum Zeitpunkt der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005 der Konkurrent Facebook noch nicht den erfor­der­li­chen Bekanntheitsgrad auf dem deut­schen Markt hat­te. Denn Facebook rich­te­te sich bis September 2006 – aus­schließ­lich in eng­li­scher Sprache – nur an nord­ame­ri­ka­ni­sche Studenten und Schüler. Erst seit März 2008 exis­tiert eine deutsch­spra­chi­ge Version.

Wenn ich das mit mei­nem hof­fent­lich gesun­den Menschenverstand rich­tig ver­ste­he, dann heißt das: Ich muss mir nur früh genug ein viel­ver­spre­chen­des US-Start-up bei „TechCrunch“ rau­s­pi­cken, mir des­sen Quellcode mit wget sau­gen und bin dann schon auf der rechts­si­che­ren Seite, bloß weil das hier noch k(aum )einer kennt? Das kann ja wohl nicht wahr sein…

Das voll­stän­di­ge Urteil (Geschäftszeichen 33 O 374/08) soll in etwa einer Woche in der Rechtssprechungsdatenbank NRWE erschei­nen. Ich bin gespannt, ob die Argumentation dar­in dif­fe­ren­zier­ter ist und damit nach­voll­zieh­ba­rer wird. 

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