Das Landgericht Hamburg sorgt gerade mal wieder mit einem grotesken Internet-Urteil für Schlagzeilen. Mein gesunder, nichtjuristischer Menschenverstand sagt mir: Nämliche Entscheidung ist derart realitätsfern, dass sie in dieser Form niemals Bestand haben wird und wir sie deswegen auch getrost ignorieren können.
Warum? Selbst wenn ab sofort jeder irgendwie kommerzielle Seitenbetreiber jeden Hyperlink vor dem Verlinken auf mögliche Urheberrechtsverstöße prüfen würde, kann sich ja der Inhalt der Seite jederzeit ändern, auf die verlinkt wird. Sprich wo zum Zeitpunkt der Prüfung noch kein Urheberrechtsverstoß vorlag, kann es plötzlich einen geben – und vice versa. Solange nicht alle Änderungen an allen Webseiten dieser Welt via Blockchain o.ä. fälschungssicher protokolliert werden (das Internet Archive reicht da jedenfalls nicht), ist eine solche Prüfung meines Erachtens per se unsinnig.