Ich vermisse die Lenovo Settings

Lenovo Settings Hinweis

Lie­be Fir­ma Leno­vo, lie­be Fir­ma Microsoft,

ich habe da ein Pro­blem mit mei­nem neu­en Think­Pad X1C. Nach­dem ich das Note­book noch mit Win­dows 7 bekom­men hat­te, habe ich als ers­tes das Upgrade auf Win­dows 8 Pro­fes­sio­nal gekauft und instal­liert (der ein oder ande­re wird mich des­we­gen ver­mut­lich für däm­lich hal­ten, aber das ist ein ande­res Thema).

Nun hat ja Leno­vo, teils noch aus dem Erbe der IBM, für sei­ne Note­books die­se schö­nen „ThinkVantage“-Hilfsprogramme. Eini­ge davon sind mit Win­dows 8 obso­let gewor­den, weil das Betriebs­sys­tem die damit bereit­ge­stell­ten Funk­tio­nen jetzt nativ unter­stützt. Was ja eigent­lich eine fei­ne Sache ist.

Leno­vo bie­tet des­we­gen anstel­le der unter Win­dows 8 über­flüs­si­gen Think­Van­ta­ge-Pro­gram­me nun ein paar Win­dows-8-Apps an, über die man ver­schie­de­ne Sys­tem­funk­tio­nen bequem ein­stel­len kann. Die wich­tigs­te davon heißt „Leno­vo Settings“.

Das Dum­me dar­an: Die Win­dows-8-Apps von Leno­vo bekommt man nur, wenn man einen Leno­vo-PC mit vorinstal­lier­tem Win­dows 8 kauft. Im Win­dows Store kann man sie weder fin­den noch her­un­ter­la­den, wenn man Win­dows 8 als Upgrade instal­liert hat (weil dann näm­lich im Rech­ner-BIO­S/UE­FI immer noch eine Win­dows-7-Ken­nung liegt). Micro­soft und Leno­vo schie­ben sich dafür gegen­sei­tig die Schuld in die Schu­he – auf Kos­ten der leid­tra­gen­den Endnutzer.

Schuld ist aus mei­ner Sicht jeden­falls die Kom­bi­na­ti­on aus Micro­softs neu­er OEM-Lizen­zie­rung und dem Kon­zept des Win­dows Stores. Und davon betrof­fen ist natür­lich nicht nur Leno­vo, son­dern auch jeder ande­re PC-Her­stel­ler, der mit Think­Van­ta­ge ver­gleich­ba­re sys­tem­na­he Werk­zeu­ge für sei­ne Rech­ner anbietet.

Das Gan­ze ist jeden­falls ein ärger­li­cher und pein­li­cher Miss­stand, der so schnell wie mög­lich abge­stellt gehört. Dar­an soll­te vor allem Micro­soft inter­es­siert sein, wenn es Win­dows 8 zu mehr Markt­an­teil und Erfolg ver­hel­fen will.

Hoch­ach­tungs­voll,
Tho­mas Cloer

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