Leistungsschutzrecht (8)

Thomas

Leistungsschutzrecht, fachgerecht zerlegt

Die Einführung eines solchen nur für eine bestimmte Veröffentlichungsform (Internet) und nur für eine bestimmte Gruppe von Nutzern (Suchmaschinen und verwandte Dienste) ist systemwidrig, behandelt Urheber gegenüber Presseverlegern ungleich und erzeugt auch im Detail erhebliche Probleme. Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen (PDF)

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Thomas

Sch...land

Vorsicht, Rant!

Leistung eines Presseverlegers (Q: bild.de)

Ich hab's vorhin ja schon getwittert: Es fühlt sich einfach scheiße an, in einem Land zu leben, das de facto eher von Lobbyisten als von Volksvertretern regiert wird.

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen. Obwohl eigentlich jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand sofort erkennt, dass die zugrundeliegende Idee vollkommen unlogisch ist -- und viele fast jeglicher Couleur das im Vorfeld auch schon öffentlich geäußert haben.

Das Unding steht im schwarz-gelben Koalitionsvertrag, weil Verlags-Lobbyisten -- allen voran Christoph Keese von Axel Springer -- es da reingehievt haben. Und abgenickt wurde es vom Bundesgruselkabinett jetzt auch nur deswegen, weil die gleichen Verlags-Lobbyisten noch mal mächtig Druck gemacht haben, dass unbedingt 2012 noch was passieren muss. Womöglich vermuten sie ja, dass Schwarz-Gelb es nicht mehr lange macht. Aber das ist natürlich eine reine Unterstellung.

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Thomas

Leistungsschutzrecht nun doch "Lex Google"?

Der für gewöhnlich gut unterrichtete Stefan Krempl berichtet bei "heise online", dass das BMJ einen neuen entschärften Referentenentwurf zum Leistungssschutzrecht für Presseverleger (@sixtus hat das PDF) vorgelegt hat. Dieser beschränke sich nunmehr auf die Nutzung durch Suchmaschinen.

Es ist zwar schön, dass Blogger, Freiberufler und interne Firmenkommunikation nun aus dem Geltungsbereich des geplanten Gesetzes herausfallen. Jedoch wird die Grundidee des klientelpolitischen Leistungsschutzrechts damit nicht logischer, das aufgrund von Lobbyarbeit von Christoph Keese und Konsorten im schwarz-gelben Koalitionsvertrag gelandet ist.

[Wobei ich mich schon frage, wie das hier jetzt gemeint ist:]

Ich selbst sitze als seit nunmehr gut 16 Jahren festangestellter Journalist im sprichwörtlichen Glashaus, möchte aber trotzdem mit den ebenso sprichwörtlichen Steinen werfen: Erstens ist Google gut für Presseverleger, und zweitens muss sowieso niemand seine Inhalte von Google erfassen lassen -- Stichwort robots.txt. Das LSR ist damit meiner Ansicht nach gleich doppelter Unfug.

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