Der für gewöhnlich gut unterrichtete Stefan Krempl berichtet bei "heise online", dass das BMJ einen neuen entschärften Referentenentwurf zum Leistungssschutzrecht für Presseverleger (@sixtus hat das PDF) vorgelegt hat. Dieser beschränke sich nunmehr auf die Nutzung durch Suchmaschinen.
Es ist zwar schön, dass Blogger, Freiberufler und interne Firmenkommunikation nun aus dem Geltungsbereich des geplanten Gesetzes herausfallen. Jedoch wird die Grundidee des klientelpolitischen Leistungsschutzrechts damit nicht logischer, das aufgrund von Lobbyarbeit von Christoph Keese und Konsorten im schwarz-gelben Koalitionsvertrag gelandet ist.
[Wobei ich mich schon frage, wie das hier jetzt gemeint ist:]
Ich selbst sitze als seit nunmehr gut 16 Jahren festangestellter Journalist im sprichwörtlichen Glashaus, möchte aber trotzdem mit den ebenso sprichwörtlichen Steinen werfen: Erstens ist Google gut für Presseverleger, und zweitens muss sowieso niemand seine Inhalte von Google erfassen lassen -- Stichwort robots.txt. Das LSR ist damit meiner Ansicht nach gleich doppelter Unfug.
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